EDA

Was ist die European Dental Association (EDA)?

Die EDA wurde 1999 als Dachverband für Fortbildungsorganisationen und –Institutionen gegründet. Sie bietet die Möglichkeit eines Zusammenschlusses aller Gruppen und Institutionen, die in der Weiterbildung engagiert sind sowie Einzelmitgliedschaften für Zahnärzte, die sich in einem oder mehreren Fachbereichen spezialisieren wollen oder bereits spezialisiert haben. Die EDA erstellt Richtlinien für die Spezialisierung in einzelnen Fachgebieten; Grundlage dafür ist der Nachweis einer entsprechenden Anzahl von Fortbildungsstunden in Theorie und Praxis. Die Spezialisierung wird mit einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die Spezialisierung ist rein kenntnis- und fähigkeitsgestützt; d.h. ergebnisorientiert und nicht an eine einzelne Institution oder an Kammern oder eine Universität gebunden.

Jeder Zahnarzt kann somit die Kurse auswählen, die am besten sein Wissen und Können vervollständigen können. Allein diese Sachorientierung ermöglicht es dem bereits niedergelassenen Kollegen, seine Fortbildungstätigkeit ungebunden und auf hohem Niveau auch unter Einschluß der internationalen Entwicklungen fortzuführen ohne dabei wirtschaftlichen Nachteile befürchten zu müssen.

Im Klartext: Jeder Zahnarzt – auch in eigener Praxis in Vollzeit tätig -, der über das entsprechende Wissen und Können verfügt und eine ausreichende Anzahl Fälle und Fortbildungsstunden nachweist, kann sich zur Prüfung für eine EDA – Spezialisierung anmelden, ohne vorher seine Praxis Monate lang schließen zu müssen.

Voraussetzung ist , daß Sie Mitglied der EDA werden und daß Ihre künftigen Fortbildungen durch von der EDA anerkannte Institutionen erfolgt. Die Kurse können überall weltweit besucht werden, denn für die EDA ist der Referent und das vermittelte Wissen das Maß aller Dinge. Die Teilnehmer erhalten von den Referenten die entsprechenden Urkunden, in welchen die Stundenzahl und die Themen eingetragen werden.

Diese von der EDA anerkannte Weiterbildung ist somit speziell auf Praxisinhaber ausgerichtet, um möglichst wenige Praxisstunden opfern zu müssen. Die Dauer pro Fachgebiet beträgt voraussichtlich zwei bis zweieinhalb Jahre. Nachgewiesene Fortbildungsstunden der vergangenen Jahre werden anerkannt.

Die erworbene Spezialität kann zusammen mit dem EDA – Logo (Name und Logo sind europaweit geschützt) und dem Zusatz „European Dental Association (EDA)“ auf dem Praxisschild ausgewiesen werden.

Die Jahresgebühr der EDA beträgt 150 Euro, für Vereine und Institutionen 1000 Euro.

Welche Besonderheiten und Vorzüge bietet Ihnen die EDA?

1. Bedingt durch ihre europäischen Ausrichtung wird dem durch die EDA anerkannten Spezialisten eine herausragende Rolle im Vergleich mit nationalem oder regionalem Spezialistentum zukommen.

2. Sie haben innerhalb der EDA die Möglichkeit, sich ohne größere Praxisausfälle zum Spezialisten ausbilden zu lassen.

3. Kurse und Referenten können, sofern sie mit dem EDA – Logo versehen sind, von den Mitgliedern selbst ausgewählt werden: Ausbildung „vor Ort“ oder auch im Ausland; bei einem Verein, bei der Kammer, bei der Industrie, auf Kongressen oder innerhalb privater Praxisfortbildung.

4. Kurse werden fachübergreifend anerkannt: gewisse Kurse können z.B. sowohl für Prothetik als auch für Implantologie, für Implantologie als auch für Parodontologie, für Parodontologie als auch für restaurative Zahnheilkunde oder in anderen Kombinationen anerkannt werden.

5. Bereits besuchte Kurse werden bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung und des Nachweises der Fortbildungsdauer auf die geforderten Stunden angerechnet, sofern der Referent und das Thema von der EDA anerkannt werden.

6. Die Ernennung zum Spezialisten und damit auch die Prüfungen sind ergebnisorientiert. Dies bedeutet, daß nicht eine größtmögliche Anzahl von Fortbildungsstunden ausschlaggebend ist, sondern das tatsächliche Können des Anwärters. Wer bereits viele Stunden Fortbildung im gewünschten Fachbereich nachweisen kann, hat die Möglichkeit sich sofort zur Prüfung anzumelden.

7. Durch die vorgeschriebenen Fallpräsentationen, einen gewissen Anteil praktischer Kurse und einer entsprechenden praktischen Abschlußprüfung ist gewährleistet und nachgewiesen, daß der Absolvent seine Spezialität auch tatsächlich umsetzen kann.

8. Spezialisierungen von Fachgesellschaften können anerkannt werden, sofern die Fachgesellschaft und der einzelne Zahnarzt Mitglied der EDA werden und die Prüfungsbedingungen erfüllen.

9. Zum Erhalt einer spezialisierten Fachgebietsbezeichnung ist eine gewissen Anzahl Fortbildungsstunden auch nach abgelegtem Examen vorgeschrieben. Dadurch erhalten die Patienten der EDA – Spezialisten mit höchstmöglicher Sicherheit eine qualitativ hochstehende Behandlung nach neuestem Kenntnisstand.

10. Die einzige Investition eines EDA – Spezialisten ist die in die eigene Fortbildung. Große Investitionen in Franchising – Unternehmen entfallen; lediglich die fast symbolische Mitgliedsgebühr (150 Euro jährlich ) und die einmalige Prüfungsgebühr ( 500 Euro ) schlagen zu Buche.

11. Das geschützte EDA Logo wird zum Markenzeichen. Dies bedeutet, daß jeder EDA – zertifizierte Zahnarzt das Logo “ EDA – Spezialist“ führen darf. Das Logo wird zum Gütesiegel, das durch die Unterstützung der Industrie, der Arbeitskreise und Studiengruppen unter Einbeziehung der Medien schnell bekannt gemacht wird (Statements, Interviews, Pressemitteilungen, Internet, Krankenversicherung). Durch die europaweit geschützte Markensatzung ist man vor Mißbrauch geschützt.

Nähere Infos bei European Dental Association, Neisserstr. 10b, 87437 Kempten, Tel. 0831 / 564646, Fax 0831 / 564648