Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahnärtzlichen Arbeitskreises Kempten e.V.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Personen und Unternehmen, die unsere Leistungen im Rahmen Ihrer freiberuflichen oder sonstigen auf Erwerb gerichteten Tätigkeit (§ 14 BGB), in Anspruch nehmen. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des ZAK, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen, sind nur verbindlich, wenn sie vom ZAK bestätigt sind. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des ZAK. Der ZAK erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
2. Angebote
sind freibleibend. Vertragsangebote kann der ZAK binnen vier Wochen annehmen. Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich der ZAK vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmer angemeldet haben sollten oder andere Hinderungsgründe eintreten. Sämtliche mündlichen Vereinbarungen bedürfen unverzüglich der schriftlichen Bestätigung des ZAK. Dieses gilt auch für Verträge, die von Mitgiedern oder Mitarbeitern des ZAK abgeschlossen wurden. Telegrafische, telefonische oder mündliche Offerten sind nur insoweit gültig, als sie mit dem schriftlich bestätigten Angebot übereinstimmen. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Vereinbarungen, die nach Vertragsschluß getroffen werden.
3. Preise
verstehen sich ausschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Lieferung in das Ausland haftet der ZAK nicht für dort anfallende Steuern oder Abgaben.
4. Veranstaltungstermine
können bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung geändert werden. In diesem Fall hat der Kunde das Recht zu kündigen. Erkrankung des Vortragenden, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstige höhere Gewalt berechtigen den ZAK, die Veranstaltung bis zur Aufhebung des Hinderungsgrundes hinauszuschieben oder, wenn die Leistung endgültig unmöglich wird, ganz davon Abstand zu nehmen.
5. Erfüllungsort
für die Leistung ist der Sitz des ZAK bzw. nach dessen Wahl der im Angebot angegebene Veranstaltungsort. Änderungen des Veranstaltungsortes sind bis zu eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zulässig, wenn sich der neue Veranstaltungsort in einer Entfernung von bis zu 10 Kilometern von dem ursprünglichen Veranstaltungsort befindet und durch öffentliche Verkehrsmittel ähnlich gut erreichbar ist. Eine solche Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt den Kunden nicht zur außeroderntlichen Kündigung. Bei einer Verlegung in kürzerer Frist oder in eine weitere Entfernung hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
6. Gerät der Kunde in
Annahmeverzug, steht es dem ZAK frei, entweder vom Vertrage zurückzutreten, oder auf Erfüllung zu bestehen. Das Nichterscheinen zu einer gebuchten Veranstaltung befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Preises.
7. Gewährleistung
wird für die Leistungen des ZAK nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen übernommen. Der ZAK haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen, soweit eine Vertragspflicht durch den ZAK oder seine Erfüllungsgehilfen,vorsätzlich verletzt wurde oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist oder der ZAK eine Garantie übernommen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, daß eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz.
8. Inhalte der Veranstaltungen
sind allein in Verantwortung des oder der Referenten. Der ZAK sucht diese nach bestem Wissen aus, aber prüft die Inhalte der Veranstaltungen nur oberflächlich. Der ZAK kann daher nur insoweit Haftung für die Richtigkeit oder Bedenkenlosigkeit der durch die Referenten geäußerten Auffassungen, Meinungen oder Tatsachen übernehmen. Insbesondere gilt dies für mündliche Äußerungen während der Veranstaltung. Beanstandungen sind unverzüglich an den ZAK zu richten. Der ZAK vermag weiterhin nicht zu garantieren, dass ein Veranstaltung als Fortbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Zahnärzte staatlich oder durch die Selbstverwaltung der Zahnärzte anerkannt wird. Hierzu sei auf die Veranstaltungshinweise im Einzelfall hingewiesen.
9. Zahlungen
haben binnen 15 Tagen ab Vertragsschluss (Anmeldung) ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank an, es sei denn, der ZAK weist nach, daß ihm eine höherer Schaden entstanden ist. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Aufrechnung mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis ist nicht statthaft, es sei denn der Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder wird vom ZAK nicht bestritten.
10.
Auf diesen Vertrag wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand Kempten. Der ZAK behält sich vor, jedoch auch am Gerichtststand des Kunden zu klagen.
12.
Diese Regelungen stellen die vollständigen Vereinbarungen dar. Zusätzliche mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen existieren nicht. Der Gegenbeweis ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, die entstehende Lücke mit einer Regelung zu füllen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
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